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Das japanische Rechtswesen | Teil 1: die historische Beziehung mit dem deutschen Recht

RA Mikio Tanaka, City-Yuwa Partners, Tokyo
RA Mikio Tanaka, City-Yuwa Partners, Tokyo

Das japanische und das deutsche Rechtssystem ähneln sich in vielen Punkten. So sind in der japanischen Fachsprache deutsche Begriffe gängig. Dies zeugt von historischen Beziehungen zwischen Japan und Deutschland.

Justitia

Die grundlegenden Konzepte, Terminologien und Auslegungsmethoden des deutschen und des japanischen Rechtssystems sind sehr ähnlich. Dies zeigt sich etwa im Lehrbuch eines bekannten japanischen Strafrechtlers und ehemaligen Mitglieds der Prüfungskommission für das juristische Staatsexamen. Dort stehen hinter den japanischen Fachterminologien die deutschen Fachbegriffe, wie zum Beispiel „kōseiyōken (Tatbestand)“ oder „gosōbōei (Putativnotwehr)“.

Heute ist Englisch die Sprache der globalen Geschäftswelt. Da viele bedeutende englischsprachige Länder wie die USA, Großbritannien oder Australien einem völlig anderen Rechtssystem (Common Law) unterliegen, kann es bei der Übersetzung von deutschen oder japanischen Fachtermini via dem Englischen zu Bedeutungsverschiebungen kommen. Eine Direktübersetzung zwischen Deutsch und Japanisch würde in den meisten Fällen eine genauere Bedeutungsübertragung ermöglichen.

Die Ähnlichkeiten lassen sich bis zur Meiji-Restauration in der Mitte des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen. Die neue kaiserliche Meiji-Regierung nutzte den Umbruch, um eine rasche Verwestlichung in allen Bereichen, einschließlich Technik, Industrie, Militär, Rechtssystem und Denkweisen, voranzutreiben. Bei der Reform des Rechtssystems orientierte man sich im Wesentlichen am deutschen Recht, da Deutschland damals in Japan als der am stärksten zentralistisch organisierte Industriestaat galt. Der Respekt gegenüber dem deutschen Recht hält heute noch an. So orientiere man sich z. B. bei der japanischen Schuldrechtsreform, die 2020 in Kraft treten soll, an der deutschen Schuldrechtsreform von 2002.

Es gibt jedoch auch wesentliche Unter­schiede zwischen den Rechtssystemen in Deutschland und Japan, die sich in vier Gruppen unterteilen lassen:

  1. Gesetze, die – in Anbetracht der un­terschiedlichen Rechtskulturen – be­reits bei der Einführung des Rechtssys­tems in Japan ungleich waren.
  2. Gesetze, bei denen Rechtssysteme anderer Staaten als Vorbild dienten.
  3. Gesetze, die in Japan unter dem Ein­fluss des Rechts der Siegermacht USA nach dem Zweiten Weltkrieg neu ge­schaffen bzw. reformiert wurden.
  4. Gesetze, die in Deutschland im Zuge der europäischen Integration eine eige­ne Entwicklung nahmen und Japan nicht betrafen.

Konkrete Beispiele zu den oben genannten Unterschieden sowie weitere Artikel zum japanischen Rechtssystem und zur Rechtskultur folgen bald online.


Dieser Artikel wurde für die Oktober 2018-Ausgabe des JAPANDIGEST verfasst und für die Veröffentlichung auf der Website nachbearbeitet. 

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