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Das japanische Rechtswesen | Teil 5: Äranamen in Japan

RA Mikio Tanaka, City-Yuwa Partners, Tokyo
RA Mikio Tanaka, City-Yuwa Partners, Tokyo

Japanische Äranamen werden nicht willkürlich vergeben, sondern orientieren sich an bestimmten Gesetzen. Teil 5 unserer Reihe "Das japanische Rechtswesen" widmet sich diesem historischen Thema.

Äranamen: Von Heisei zu Reiwa.

Reiwa

Am 1. Mai 2019 wurde in Japan die neue Ära „Reiwa“ eingeläutet, die die bisherige Heisei-Ära ablöste. Anlässlich der „Zeitenwende“ wurden am 30.April im Fernsehen zahlreiche Sendungen ausgestrahlt, die einen Rückblick auf die 31 Jahre der Heisei-Zeit gaben. Countdowns und weitere Feierlichkeiten und Veranstaltungen zum neuen Zeitalter in ganz Japan vermittelten fast den Eindruck, als habe es in diesem Jahr ein zweites Neujahr gegeben.

Der Beginn einer neuen Ära: Erste Eindrücke von ReiwaAm 1. Mai 2019 wurde Naruhito, der Sohn des emeritierten Tennō Akihito, inthronisiert. Einen Tag zuvor endete die Heisei-Zeit. Am Mittwoch z...02.05.2019

Kleinigkeiten nur der Korrektheit halber: Als der Name der neuen Ära bekannt gegeben wurde, dachte ich mir, dass er für deutsche Muttersprachler schwer auszusprechen sein könnte. Die „ra“-Reihe (ra, ri, ru, re, ro) des japanischen Silbenalphabets wird normalerweise zwar mit „R“ transkribiert, im Japanischen gibt es jedoch deutschen Laut „R“ nicht. So wird z.B. auch Englands Hauptstadt mit „Rondon“ wiedergegeben, und Deutschlands Hauptstadt mit „Berurin“. Der deutsche Laut „L“ kommt der japanischen „ra“-Reihe nämlich näher als das „R“. Das gilt für das Deutsche, das Englische, das Französische, das Spanische, das Italienische und sogar auch das Russische (Л gegen Ρ). Das „ei“ in „Reiwa“ wird im Deutschen wie [ai] gelesen und das japanische „wa“ [ɰa] gibt es in der deutschen Sprache so nicht. Die Wiedergabe als „Leiwa“ im Englischen bzw. „Le-i-ua“ im Deutschen käme dem japanischen Original wohl am nächsten.

Zur Bedeutung von „Reiwa“: Laut offizieller Erklärung der Regierung steht „Reiwa“ für „schöne Harmonie“. „和wa“ bedeutet auch auf modernem Japanisch „Harmonie“, dieser Teil ist also leicht nachzuvollziehen. „令rei“ dagegen soll im Alt-Japanischen die Bedeutung „schön“ haben, was – mit Ausnahme von Wissenschaftlern, die sich mit alter japanischer Literatur beschäftigen – für die meisten Japaner neu gewesen sein dürfte.

Im heutigen Japanisch taucht das Kanji „令“ in Wörtern wie „法rei (Gesetz)“, „命meirei (Befehl)“, „政seirei (Regierungsverordnung)“, „省shōrei (Ministerialverordnung)“, „指shirei (Richtlinie)“ oder „訓kunrei (Instruktion)“ auf – wird also meist im Sinne von „Regel“ oder „Anweisung“ verwendet. Ausgehend vom Verständnis der modernen japanischen Sprache vermittelt „Reiwa“ somit eher den Eindruck von „Harmonie durch Ordnung“.

Das älteste kodifizierte japanische Recht ist der Taihō-Kodex (大宝律 Taihō-ritsuryō) von 701. Taihō lautete der Name der damaligen Ära, ritsu bedeutet „Strafrecht“ und ryō in diesem Zusammenhang „im wesentlichen Verwaltungsrecht“. Folglich beinhaltete 令(Lesung: ryō oder rei)seit dieser Zeit zumindest auch die Bedeutung „Regel“.

Es war das erste Mal, dass die Bezeichnung einer neuen Ära vorab durch Medien bekannt gegeben wurde und auch aufgrund der Tatsache, dass es viele Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Ärawechsel gab, möchte ich diesmal auf die historischen Hintergründe und die rechtlichen Grundlagen der Äranamen in Japan eingehen.

Rechtliche Hintergründe der Äranamen (元号 gengō)

Die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Äranamen wurden erst vor nicht allzu langer Zeit geschaffen. Grundlage ist das Äranamen-Gesetz (Gesetz Nr. 43 von 1979). Die erste Ära, die auf Grundlage dieses Gesetzes festgelegt wurde, war die Heisei-Ära. Das Gesetz ist extrem kurz gefasst und besteht nur aus zwei Paragraphen:

  1. Äranamen (gengō) werden per Regierungsverordnung festgelegt.
  2. Der Äraname wird nur im Fall eines Thronwechsels geändert.

Zu dem in §2 angesprochenen Thronwechsel heisst es in §4 des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt nur: „Wenn der Kaiser (Tennō) stirbt, tritt der Kronprinz sofort die Nachfolge an“. Daraus lässt sich ableiten, dass an eine Abdankung aufgrund der freien Entscheidung des Tennō nicht vorgesehen war. Nachdem der alternde Tennō Akihito jedoch unter Verweis auf die Tatsache, dass sein hohes Alter die Erfüllung seiner öffentlichen Pflichten beeinträchtigen könne, den Wunsch geäußert hatte, abzudanken, wurde ein Ausnahmegesetz zum Gesetz des Kaiserlichen Haushalts erlassen (Gesetz Nr. 63 von 2017). Damit wurde – ausschließlich bezogen auf den 125. Tennō – ein Thronwechsel durch Abdankung anerkannt. Mit Inkrafttreten dieses Sondergesetzes am 1.Mai 2019 wurde Tennō Akihito zum Kaiser Emeritus (上皇jōkō).

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Das Gesetz zum Kaiserlichen Haushalt (Gesetz Nr. 3 von 1947) beruht auf der gegenwärtigen japanischen Verfassung und regelt die Angelegenheiten des Kaiserlichen Haushalts, im Wesentlichen sind dies Thronfolge und Regentschaft. Unter der Verfassung des Kaiserreichs Groß-Japan (sog. Meiji-Verfassung, Inkrafttreten 1890) galt der Tennō als Souverän, folglich war das damalige Gesetz zum Kaiserlichen Haushalt der Meiji-Verfassung gleichgestellt. Das Parlament konnte sich somit nicht in die Angelegenheiten des Gesetzes zum Kaiserlichen Haushalt einmischen. Unter der heute geltenden Verfassung (sog. Shōwa-Verfassung, Inkrafttreten 1947) mit dem Volk als Souverän, hat sich der rechtliche Charakter des Gesetzes zum Kaiserlichen Haushalt verändert – Änderungen des Gesetzes sind durch Parlamentsbeschlüsse möglich.

Da ein Thronwechsel normalerweise nicht mit dem Beginn eines Kalenderjahres zusammenfällt, gehören die ersten Monate bis zum 30. April des Jahres 2019 zur Ära Heisei, die Zeit ab 1.Mai 2019 zur Ära Reiwa. Es ist also Vorsicht geboten: Wenn z.B. bei einer B2B Transaktion (also zwischen Profis) gefälschte Dokumente mit dem Datum 15. März im Jahr Reiwa 1 vorgelegt wurden und diese nicht als Fälschung erkannt wurden, ist es möglich, dass dies als Fahrlässigkeit angesehen wird.

Das Äranamen-Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ära-Bezeichnungen, rechtlich zwingend ist die Verwendung der Namen jedoch nicht. In offiziellen Schreiben wird der Äraname im Allgemeinen verwendet. Da jedoch – anders als beim Kalendersystem des christlichen Kalenders – eine Ära nicht unendlich weiterläuft sondern mit einer neuen Ära immer wieder auf das Jahr 1 zurückgesetzt wird, ist diese Zeitrechnung inbesondere für Nicht-Japaner unpraktisch. Aus diesem Grund ist man dazu übergegangen, auf Patenten u.a. international verwendeten offiziellen Dokumenten sowohl die Ära-Jahreszahl als auch die des christlichen Kalenders anzugeben.

Vor Einführung des Äranamen-Gesetzes

Äranamen sind ein Kalendersystem in einigen ostasiatischen Ländern, das auch in China lange Zeit existierte. Mit dem Untergang der Qing-Dynastie 1911 im Zuge der Chinesischen Revolution wurden auch die Äranamen abgeschafft. Seither gilt in China der christliche Kalender. Das von Japan im Nordosten Chinas errichtete frühere Mandschureich führte eigene Äranamen, diese wurden jedoch mit dem Untergang des Mandschureichs 1945 abgeschafft.

Die erste japanische Ära-Bezeichnung war 大化 Taika (645-650) und geht zurück auf die Zeit, in der im Rahmen der Taika-Reformen durch einen Regierungswechsel die Macht auf den Tennō konzentriert wurde. Hinsichtlich der Entstehung der Landesbezeichnung Nihon/Nippon (japanische Bezeichnung für Japan) gibt es viele Theorien, die meisten scheinen jedoch davon auszugehen, dass die Bezeichnungen irgendwann zwischen der zweiten Hälfte des 7. und dem Anfang des 8.Jahrhunderts aufgekommen sind.

In der Vergangenheit wurde die Bezeichnung einer Ära nicht nur bei einem Tennō-Wechsel geändert, sondern auch z.B. nach großen Katastrophen oder Unglücken (Hungersnöte, innere Unruhen etc.). Die Meiji-Regierung verkündete jedoch bei der Änderung des Äranamens in „Meiji“ den kaiserlichen Erlass, dass nur noch ein Name für die Regierungszeit eines Tennō vergeben werden dürfe. Seit dieser Zeit wird der Äraname nur noch anlässlich der Inthronisierung eines neuen Tennō geändert. In der Meiji-Zeit gab es im Gesetz zum Kaiserlichen Haushalt eine Regelung zu den Äranamen, in der Nachkriegsverfassung und dem neuen Gesetz zum Kaiserlichen Haushalt finden sich jedoch keine Bestimmungen zu den Äranamen. Bis zum Erlass des Äranamen-Gesetzes 1979 wurde die Verwendung der Äranamen lediglich gewohnheitsmäßig weitergeführt.

Sonstige Bemerkungen

Laut Wikipedia war die Shōwa-Ära mit 62 Jahren und 14 Tagen die längste in der Geschichte Japans und damit auch die längste Ära weltweit. Auch wenn das erste und letzte Jahr der Shōwa-Ära sehr kurz waren, zählt man insgesamt 64 Shōwa-Jahre. Seit der Meiji-Restauration war die Heisei-Ära die erste Ära, in der Japan an keinem Krieg teilnahm. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch in der Reiwa-Zeit und den folgenden Ären anhält.

Abschließend noch eine einfache Umwandlungstabelle der Äranamen seit der Meiji-Restauration:

明治 Meiji 0 = 1867
大正 Taishō 0 = 1911
昭和 Shōwa 0 = 1925
平成 Heisei 0 = 1988
令和 Reiwa 0 = 2018

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