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Das japanische Rechtswesen | Teil 3: Zivilrecht im neuzeitlichen Japan

RA Mikio Tanaka, City-Yuwa Partners, Tokyo
RA Mikio Tanaka, City-Yuwa Partners, Tokyo

Das deutsche Recht stand Modell für viele der nach der Meiji-Restauration durch die japanische Regierung eingeführten modernen Rechtssysteme. Welche hiervon besonders beeinflusst wurden und warum gerade das deutsche erwählt wurde, erfahren Sie in unserem Beitrag.

richterhammer

Der größte Treiber der Meiji-Restauration nach dem Sturz des shōgunal geführten Militärregimes 1868 war die Angst vor einer Kolonisierung durch die westlichen Mächte. Um dieser entgegenzuwirken, räumte man dem raschen Aufbau eines modernen Staates mit einem starken Militär eine der obersten Prioritäten ein.

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Für den Aufbau eines den Westmächten ebenbürtigen Militärs mussten dringend moderne Industrien entwickelt und – damals fast hoffnungslos große – technische und wirtschaftliche Defizite beseitigt werden. Die damaligen Handelsverträge mit den Großmächten verwehrten Japan jedoch die Zollhoheit. Japanische Produkte waren so gut wie nicht wettbewerbsfähig, was es Japan unmöglich machte, aus eigener Kraft und ohne Schutz durch Zölle vor ausländischen Konkurrenzprodukten, eigene Industrien aufzubauen.

Voraussetzung für die Revidierung der ungleichen Verträge, die Japan die Zollhoheit aberkannten und Extraterritorialitätsklauseln enthielten, war u.a. der Aufbau eines Rechtssystems nach westlichem Standard. So wurde die rasche Übernahme der westlichen Systeme – mindestens der Mechanismen oder sogar der äußeren Form der Rechtssysteme – zur vordringlichsten Staatsaufgabe erklärt. Zunächst fokussierte man sich dabei auf das französische Recht. 1890 wurde ein liberalistisches Zivilrecht (einschließlich Familienrecht) auf Grundlage des französischen verkündet. Dessen individualistisches Familienrecht jedoch löste eine große Debatte aus, da einige fanden, dass es im Widerspruch zur japanischen Rechtskultur stehe. Hozumi Yatsuka, der in den 1880er Jahren an der Universität Berlin und Heidelberg studierte und sowohl Dekan der Juristischen Fakultät der Kaiserlichen Universität Tokyo (die heutige  Universität Tokyo) als auch Abgeordneter des Oberhauses war, schrieb in seiner berühmten Abhandlung: „Das BGB ist gekommen, Loyalität und Pietät sind gestorben.“ In dieser protestierte er scharf dagegen, dass im Familienrecht Begriffe wie „Rechte und Pflichten“ eingeführt werden, die zur Zerstörung der , nämlich der Pietät gegenüber den Eltern und vorangegangenen Generationen gemäß der konfuzianistischen Moral führen würden.

Mit dem Regierungswechsel 1881 kam es zu einem Kurswechsel. Eine dominante Gruppierung um den Tennō strebte eine ähnliche Ausrichtung wie Bismarcks Verfassung an, welche nachdrücklich die Rechte des Kaisers beibehielt und die des Parlaments einschränkte. Man maß nun dem deutschen Recht mehr Bedeutung zu, das damals vergleichsweise zentralistisch und nicht zu stark demokratisch ausgeprägt war. Infolgedessen wurde das Inkrafttreten des „alten“ Zivilrechts zunächst verschoben und schließlich ganz ausgesetzt. In Anlehnung an das deutsche BGB wurde das Meiji-BGB erlassen, das großen Wert auf die vertikalen (hierarchischen) Beziehungen des Konfuzianismus legte und dem Familienoberhaupt starke Rechte einräumte.

Im Familienrecht wurde das ie-System (Familiensystem) verankert. Die ie besteht aus dem Familienoberhaupt und den Familienangehörigen. Die Position des Familienoberhaupts, das über die Familie waltet, wurde prinzipiell an den ältesten Sohn vererbt. Das Familienoberhaupt hat auf der einen Seite eine Unterhaltspflicht gegenüber der Familie, auf der anderen Seite ist es mit vielen Befugnissen ausgestattet: Zustimmungsrecht zur Heirat; Adoption; das Recht, Familienmitgliedern den Wohnsitz vorzuschreiben; das Recht, Familienmitglieder aus dem Familienregister auszuschließen usw. Kurzum handelt es sich um ein Recht mit stark konfuzianistischer Prägung, das dem Gehorsam Höhergestellten gegenüber großen Wert beimisst.

Tokugawa IeyasuEdo-Zeit (1603-1868): Feudalismus und bürgerliche KulturDie Edo-Zeit, oder auch Tokugawa-Zeit, beschreibt Japans letzte traditionelle Epoche. Es herrschte Frieden und Beständigkeit. Wo Wirtschaft...01.08.2016

Im Gegensatz zur Samurai-Klasse war im gemeinen Volk in den anderen Klassen während der Edo-Zeit Individualismus beachtlich weit verbreitet. Mit dem neuen Familienrecht der Meiji-Regierung wurden jedoch die konfuzianistischen Wertanschauungen der ehemaligen Samurai-Klasse, die während der Edo-Zeit weniger als 10 % der Bevölkerung ausgemacht hatte, auf alle Japaner ausgeweitet—Ein harter Kontrast zum stark verwestlichten Vertragsrechtsteil des Zivilrechts. Dies ist ein extremes Beispiel für die juristische Auslegung des damaligen nationalen Mottos wakon yōsai, d.h. die Übernahme westlicher Technologien unter Aufrechterhaltung der japanischen Seele.

Porträt von Fukuzawa Yukichi
Fukuzawa Yukichi wird das Motto wakon yōsai (japanischer Geist, westliche Technik) zugeschrieben. © National Diet Library

Dieser Rückfall in die Traditionskultur mag vielleicht auch darauf zurückzuführen sein, dass die Samurai-Klasse die Hauptantriebskraft der Meiji-Restauration war. Ein wesentlich stärkerer Impuls dürfte jedoch die Angst Japans vor einer Kolonialisierung gewesen sein: Insbesondere die Nachricht von der Niederlage Chinas (damalige Quing-Dynastie) im Opiumkrieg sorgte für Entsetzen in Japan. China hatte Opium verboten und kämpfte gegen Großbritannien, das mit dem Verkauf von in Indien hergestelltem Opium nach China enorme Gewinne erzielt hatte. China unterlag und wurde 1842 zum Abschluss des demütigenden Vertrags von Nanking gezwungen. Es war ein Schock für Japan, dass China, welches in Japan eine lange Zeit als Zentrum der Zivilisation angesehen worden war, sich nun der Herrschaft der als Barbaren geltenden Westler beugen musste. Die landesweite konfuzianistische „Top-Down“-Kultur, war ideal für die schnellstmögliche und landesweite Modernisierung.

Bei anderen Regelungen des jBGB, u.a. Regelungen zu Verträgen und Transaktionen, stellt man fest, dass diese sowohl hinsichtlich ihres Aufbaus als auch der Rechtsbegriffe in ähnlicher Form aus dem deutschen BGB übernommen wurden. Dasselbe gilt für das deutsche HGB, das die Grundlage für das japanische Gesellschaftsrecht (shōhō) bildete. Dies war ein vollkommen anderer Ansatz als im Fall des Familienrechts, in welchem das des deutschen BGBs so grundlegend modifiziert und adaptierte, dass sich ein vollständig anderes System daraus entwickelte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg ordnete die Besatzungsmacht USA eine Modernisierung des Zivilrechts an, da sie in der starken Herrschaftsmacht des Familienoberhaupts eine der Ursachen für Japans Militarismus sah, welche diesem eine erhebliche Kontrolle über die Bürger ermöglicht hatte. Die Rechtsbeziehungen wurden in Rechte und Pflichten des Individuums aufgespalten und eine Reform des Familienrechts hin zu einem auf der Gleichstellung von Mann und Frau beruhendem demokratischem Familienrecht vorgenommen.

 

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