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Wird die japanische Verfassung zum ersten Mal seit 79 Jahren geändert?

Matthias Reich
Matthias Reich

Es ist eines der dringendsten Anliegen der Premierministerin Takaichi Sanae – und das Thema hat sie von Abe Shinzō, ihrem politischen Ziehvater, geerbt: die Änderung der japanischen Verfassung, die seit ihrem Inkrafttreten vor 79 Jahren, am 3. Mai 1947, kein einziges Mal geändert wurde. Sie ist in all den Jahrzehnten Wort für Wort gleich geblieben.

© iStock / ururu

Das Schlagwort kaiken – kurz für „Verfassungsänderung“ – geistert nun schon seit geraumer Zeit durch die Schlagzeilen und spaltet seit jeher die japanische Gesellschaft. Als Japan nach einem von beiden Seiten brutal geführten Krieg unterlag – und dafür einen sehr hohen Preis zahlen musste –, gab man dem Land eine neue Verfassung, die unter anderem besagt, dass „… Japan von nun an und für immer auf den Krieg als souveränes Recht der Nation und auf Gewalt zur Lösung internationaler Konflikte verzichtet“. Konsequenterweise untersagt die Verfassung auch den Unterhalt einer eigenen Armee – was seit Langem dadurch umgangen wird, dass man die Armee einfach „Selbstverteidigungsstreitkräfte“ nennt.

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Was soll geändert werden?

Zur Diskussion stehen vier verschiedene Punkte:

1) Stärkung und Ausbau des Bildungssystems

Worum geht es? Dieser Punkt befasst sich mit der Modernisierung des Bildungswesens und der finanziellen Entlastung von Familien.

Das Ziel: Die Verfassung soll dahingehend ergänzt werden, dass der Staat verpflichtet wird, das Bildungsumfeld kontinuierlich zu verbessern. Konkret geht es um die Förderung von Chancengleichheit und die verfassungsrechtliche Verankerung von Maßnahmen zur Reduzierung oder Abschaffung von Bildungs- und Studiengebühren.

2) Die Schaffung einer Notstandsklausel

Worum geht es? Die Verfassung soll um Regelungen für extreme Krisenzeiten erweitert werden. Dazu zählen schwere Naturkatastrophen (wie Erdbeben), Pandemien oder bewaffnete Angriffe von außen.

Das Ziel: Dem Kabinett soll in solchen Fällen das Recht eingeräumt werden, Notverordnungen zu erlassen. Zudem sieht der aktuelle Entwurf vor, dass die Amtszeiten von Parlamentsabgeordneten in Krisenzeiten verlängert werden können, falls reguläre Wahlen nicht sicher durchgeführt werden können.

3) Ausdrückliche Erwähnung der Selbstverteidigungsstreitkräfte

Worum geht es? Dies ist der politisch und historisch heikelste Punkt. Der berühmte Artikel 9 der japanischen Verfassung besagt, dass Japan auf das Recht zur Kriegsführung verzichtet und keine Streitkräfte unterhalten darf. Dennoch existieren die Selbstverteidigungsstreitkräfte (JSDF) seit Jahrzehnten auf Basis von Regierungsauslegungen.

Das Ziel: Um die anhaltenden Debatten über die Verfassungsmäßigkeit der Truppen endgültig zu beenden, soll die Existenz der JSDF ausdrücklich im Text der Verfassung verankert werden. Am pazifistischen Grundprinzip und dem Verzicht auf Angriffskriege soll laut LDP formell nicht gerüttelt werden. Kritiker befürchten dennoch eine schleichende Militarisierung.

4) Aufhebung der Wahlkreis-Zusammenlegungen für das Oberhaus

Worum geht es? Um dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gleichheit der Wählerstimmen gerecht zu werden, wurden in der Vergangenheit dünn besiedelte Präfekturen bei den Wahlen zum Oberhaus (Sangiin) zu gemeinsamen Wahlkreisen zusammengelegt. Konkret geschieht dies nur in zwei Fällen: Tottori und Shimane sowie Kōchi und Tokushima.

Das Ziel: Die LDP möchte diese Zusammenlegungen rückgängig machen. Jede der 47 Präfekturen soll verfassungsrechtlich garantiert mindestens einen eigenen Abgeordneten ins Oberhaus entsenden dürfen, um die ländlichen Regionen politisch nicht zu schwächen.

Warum kam es noch nie zu einer Änderung?

Die Hürden für eine Verfassungsänderung wurden bewusst sehr hoch angesetzt: Um die Verfassung zu ändern, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern – also Ober- und Unterhaus – sowie einer Mehrheit bei einer Volksabstimmung. Bei der letzten großen Umfrage zu diesem Thema, die Fuji Network im April 1 veröffentlichte, zeigte sich, dass eine breite Mehrheit (mehr als 80 % der Befragten) dem ersten Punkt zustimmt. Bei den Punkten zwei bis vier sprach sich zwar ebenfalls eine Mehrheit dafür aus, sie fiel jedoch deutlich knapper aus.

Schwieriger wird es, wenn es um die Zustimmung beider Kammern geht: Seit der letzten Wahl verfügt die Regierung von Takaichi zwar über eine satte Zweidrittelmehrheit im Unterhaus, doch im Oberhaus fehlen ihr 46 Stimmen. Deshalb bemüht sich die Regierung um die Zustimmung anderer Parteien, doch diese sind in drei Lager gespalten:

  1. Die Kaiken-Gruppe, hauptsächlich das rechte bzw. konservative Lager, befürwortet die Änderungen.
  2. Die Goken-Gruppe, meist aus dem linken Lager, lehnt sämtliche Änderungen ab.
  3. Die Kaken-Gruppe, eher der politischen Mitte zuzuordnen, schlägt Ergänzungen anstelle von Änderungen vor.

Eine Einigung ist bei den Themen 2 und 4 am wahrscheinlichsten. Beim Thema Bildung hingegen gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen der öffentlichen Zustimmung und der Haltung der Opposition. Diese befürchtet nämlich, dass die Regierung ihren ohnehin schon recht großen Einfluss auf die Lehrinhalte weiter ausbauen könnte. Sie verweist zudem darauf, dass die Verfassung die Schulpflicht bereits regelt – einer Verfassungsänderung bedürfe es dafür nicht.

So gesehen erscheinen die Vorschläge zur Notstandsklausel und zur Aufhebung der Zusammenlegung von Wahlkreisen tatsächlich am ehesten konsensfähig – und damit am wahrscheinlichsten. Befürworter der Änderungen verweisen zudem gern auf die Tatsache, dass die Verfassung im Wesentlichen von den Siegermächten ausgearbeitet und Japan auferlegt wurde. Japan ist jedoch seit vielen Jahrzehnten ein souveräner Staat mit dem Recht, seine eigene Verfassung zu bestimmen. In einem Interview aus dem Jahr 2016 bemerkte der damalige deutsche Botschafter in Japan dazu sogar, dass „nach unserem Verständnis eine Verfassung, die seit fast siebzig Jahren unverändert ist, eigentlich etwas unnormal ist“. 2

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Dass jedoch die ostasiatischen Nachbarn ganz genau darauf schauen werden, was Japan mit seiner Verfassung anstellt, dürfte klar sein. Das zeigt allein schon die heftige und lang anhaltende Reaktion Chinas auf Takaichis Bemerkung, dass ein Krieg um Taiwan sehr wohl japanische Belange betreffen würde.

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