Nach dem Krieg (1945-1952): US-Besatzung und neue Verfassung

Hannah Janz
Hannah Janz

Die US-amerikanische Besatzung Japans unter General Douglas MacArthur in Folge der Niederlage des Kaiserreiches im Zweiten Weltkrieg dauerte von 1945 bis 1952. Das japanische Hoheitsgebiet wurde auf den heutigen Stand zurückgeschnitten.

General Macarthur und Kaiser Hirohito 1945
General Macarthur und Kaiser Hirohito 1945.©U.S. Army, Gaetano Faillace

Ab 1945 wollte die US-Besatzung Japan demokratisieren. Zum einen gingen die Tōkyōter Prozesse (Tōkyō Saiban, 東京裁判) ab 1946 den Rollen hochrangiger Militärangehöriger im Krieg nach.  Es kam zu etwa 30 Verurteilungen.

Zum anderen sollte zunächst politische Diversität ermöglicht werden. So konnte auch die Kommunistische Partei Japans erstmals legal aktiv sein. Durch die Gründung der Volksrepublik China 1949 und den Ausbruch des Koreakrieges 1950 wurde die Linie der US-Besatzung gegenüber sozialistisch-kommunistischer Gesinnung aber zunehmend restriktiver. 1950 kam es schließlich zu „roten Säuberungen“ (red purge, レッドパージ): Mehr als 10.000 Mitglieder und Sympathisanten der KPJ wurden systematisch entlassen und anderweitig schikaniert.

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Prozess 1947 in Tōkyō gegen General Tōjō Hideki, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt wurde. ©U.S. National Archives

Japanisch-Amerikanischer Sicherheitsvertrag: Große Wirkung bis heute

1952 trat der Sicherheitsvertrag zwischen den USA und Japan in Kraft. Er erlaubte den USA, auch nach der Besatzung Militärbasen in Japan zu unterhalten. Einerseits sollte die Präsenz vor Ort einer erneuten militärischen Aggression Japans vorbeugen. Andererseits positionierten sich die USA so „direkt vor der östlichen Haustür“ der UdSSR. Der Koreakrieg, der 1955 mit der staatlichen wie ideologischen Teilung der Halbinsel in Nord- und Südkorea endete, lieferte ein starkes politisches Argument dafür, dass Japan vor der Expansion des Ostblocks geschützt werden müsse.

Yokosuka HafenWarum gibt es immer noch US-Militärbasen in Japan?Ebenso wie Deutschland wurde Japan nach seiner Niederlage im Zweiten Weltkrieg durch die Sieger besetzt. In Japan übernahmen das vor allem d...31.08.2016

Eine neue Verfassug für Japan

Um den besiegten Aggressor Japan zu reformieren, entwarf eine Kommission der US-Besatzung 1946 eine neue Verfassung. Der Kaiser hatte von nun an nur noch eine repräsentative Funktion, Souverän wurde das Volk. Auch die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde verankert – zu dieser Zeit nicht selbstverständlich.

Konservative bis nationalistische Stimmen in Japan bezeichnen diese Verfassung bis heute als aufoktroyiert, da sie nicht von Japanern für Japaner entworfen worden sei. Tatsächlich griff die Kommission aber auf einen japanischen Entwurf von 1945 zurück und ergänzte ihn. Auch billigten die zwei Kammern des Parlaments die Verfassung. Heute ist der 3. Mai in Japan ein Feiertag: An diesem Tag 1947 trat die Verfassung (Nihon koku kempō, 日本国憲法) in Kraft.

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Die japanische Verfassung hat bis heute große politische und gesellschaftliche Auswirkungen.

Verfassungsartikel 9 und der japanische Antimilitarismus

Eine Besonderheit der japanischen Verfassung ist ihr 9. Artikel. Er wird als Pazifismus- oder Friedensartikel bezeichnet. Sein erster Absatz erklärt den Verzicht Japans auf Krieg als Mittel zur Beilegung internationaler Konflikte. Im zweiten Absatz heißt es, dass Japan deshalb keine „kriegsfähigen“ Streitkräfte unterhalte.

Damit formte Artikel 9 die japanische Politik der letzten 70 Jahre nachhaltig und ist gesellschaftlich wie politisch umkämpft. So darf Japan sich zwar mithilfe der 1954 aufgestellten Selbstverteidigungsstreitkräfte (jieitai, 自衛隊) schützen.

Japanischen SelbstverteidigungstruppenWarum darf Japan kein kriegsfähiges Militär unterhalten?Japan unterhält lediglich Militär zur Selbstverteidigung. Auf welcher Verfassungs-Grundlage baut diese Besonderheit Japans auf? Und wie wurd...31.08.2016

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Die Jieitai werden wegen der verfassungsmäßigen Einschränkung zu zivilen Zwecken wie Katastrophenhilfe eingesetzt, hier in Kumamoto 2016.

Das Recht auf kollektive Selbstverteidigung (shūdanteki jieiken, 集団的自衛権) – also die kriegerische Unterstützung der Bündnispartner, wenn diese angegriffen werden – ist konstitutionell aber nicht vorgesehen. Dies bewirkt eine große Abhängigkeit von den USA, da diese Japans Sicherheit durch ihre Stützpunkte mitgarantieren. Gleichzeitig wird jeder Schritt in Richtung Normalisierung des Militärs in Japan durch die asiatischen Nachbarländer kritisch bewertet, da diese die Ziele der japanischen Expansion im Zweiten Weltkrieg waren.

In der japanischen Bevölkerung ist nachwievor eine Mehrheit für den Erhalt des 9. Verfassungsartikels. Während der Nationalsozialismus Deutschland in den Zweiten Weltkrieg führte, war es in Japan der Militarismus. Aus diesem Trauma entstand in der Nachkriegszeit in der japanischen Gesellschaft ein starker Antimilitarismus. Dennoch setzen immer wieder Politiker durch, dass Japan wie jedes andere Land auch ein normales Militär unterhalten müsse. Artikel 9 selbst wurde noch nicht abgeändert, Japan ist aber de facto remilitarisiert: 2007 wurde beispielsweise die Verteidigungsbehörde zum Ministerium erhoben. Auch dürfen die jieitai im Rahmen von UN-Friedensmissionen an Auslandseinsätzen teilnehmen.

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