Wer eine Zeit lang in Japan lebt, sieht sich schnell mit der Frage konfrontiert, wie und wo man eigentlich wohnen möchte. Dabei spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle, die sich gut mit den klassischen journalistischen W-Fragen strukturieren lassen.
Wie lange?
Wer sich längerfristig in Japan niederlassen möchte, sollte sich möglichst früh mit der Frage auseinandersetzen, ob man zur Miete wohnen oder doch eher Wohneigentum erwerben möchte – letzteres ist in Japan durchaus verbreitet. Fast alle japanischen Banken bieten Immobilienkredite mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren an, wahlweise mit festen oder variablen Zinssätzen. Ein gewisses Einkommen vorausgesetzt, ist oft nicht einmal eine hohe Anzahlung notwendig. Für Ehepaare ist es zudem üblich, den Kredit mit einer Art Lebensversicherung zu kombinieren: Verstirbt der Kreditnehmer vor Ablauf der Finanzierung, wird die Restschuld erlassen, sodass die Hinterbliebenen schuldenfrei weiter dort wohnen können. Allerdings gibt es zwei wichtige Punkte zu beachten: Zum einen fällt in Japan vierteljährlich Grundsteuer an, deren Höhe je nach Region variiert – in finanziell angespannten Städten wie Yokohama kann sie vergleichsweise hoch sein. Zum anderen beträgt die „Lebenserwartung“ vieler japanischer Häuser oft nur rund 50 Jahre. Immobilien verlieren daher in der Regel an Wert und können für Erben eher eine Belastung als ein Vorteil sein.
Wer zur Miete wohnt, sollte wissen, dass Mietverträge in Japan üblicherweise auf zwei Jahre ausgelegt sind. Kürzere Mietzeiten sind entsprechend schwer zu finden. Für temporäre Aufenthalte bieten sich daher Untermiete oder sogenannte sharehouses an. Auch bei Vertragsverlängerungen ist das Timing entscheidend: Häufig wird eine Gebühr in Höhe von etwa einer Monatsmiete fällig – die sogenannte „Erneuerungsgebühr“. Warum? Das weiß niemand so genau.
Wo wohnen?
Ob Eigentum oder Miete – die Lage spielt eine zentrale Rolle. Ein Quadratmeter Grundstück ist wenig überraschend in Tōkyō am teuersten: Im Durchschnitt kostet er (Stand 2026) rund 8.000 Euro, während er in der Präfektur Akita teilweise unter 150 Euro liegt.1 Bei genauerem Hinsehen zeigen sich enorme Unterschiede: In ländlichen Regionen sind symbolische Preise von wenigen Yen pro Quadratmeter möglich, während in der Ginza Grundstückspreise von bis zu 400.000 Euro erreicht werden. Diese Unterschiede spiegeln sich auch in den Mieten wider. In den 23 Bezirken Tōkyōs zahlt man derzeit im Durchschnitt:
- etwa 600 Euro für eine Singlewohnung (unter 30 m²)
- rund 1.000 Euro für eine Zwei-Personen-Wohnung (ca. 50 m²)
- etwa 1.500 Euro für familiengeeignete Wohnungen
Doch selbst innerhalb der Innenstadt sind die Unterschiede erheblich: In beliebten Bezirken wie Shibuya, Minato oder Chūō können die Mieten schnell doppelt oder dreifach so hoch sein, während man in Gegenden wie Nerima oder Setagaya teilweise deutlich günstiger wohnt. Die Mietpreise folgen dabei einigen klaren Regeln:
- Je näher an einem Bahnhof, desto teurer – der Unterschied zwischen einer und zwanzig Gehminuten kann erheblich sein.
- Je neuer das Gebäude, desto höher die Miete. Besonders günstig sind oft Immobilien, die vor 1981 gebaut wurden – damals galten noch weniger strenge Erdbebenvorschriften, weshalb viele Mieter solche Gebäude meiden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Wirkt ein Angebot ungewöhnlich günstig, kann es sich um ein sogenanntes jiko bukken handeln – eine Immobilie, in der sich ein tragisches Ereignis ereignet hat.

Wie wohnen?
Bei der Auswahl sollte man in Japan besonders vorsichtig sein. Es gibt sogenannte mansions und apāto. Letztere sind meist Wohnungen in kleineren Häusern, und dort sind häufig die Wände sehr dünn. Das bedeutet, dass man jedes noch so kleine Geräusch von nebenan hört – andersherum aber eben auch sofort von den Nachbarn gehört wird. Mit einer kleinen Unterhaltung nach 22 Uhr kann man schnell den Unmut der Nachbarn auf sich ziehen.
Mansions, oft in größeren Wohnblocks, sind allerdings auch nicht jedermanns Sache: Je nach Anlage kann es vorkommen, dass man sich an gemeinschaftlichen Aufgaben beteiligen muss – etwa wenn am Samstagmorgen um 7 Uhr ein Rentner vor der Tür steht und dazu auffordert, gemeinsam Hundekot einzusammeln. Egal, ob man einen Hund hat oder nicht. Apropos: In Sachen Haustiere gilt, dass – sofern nicht explizit erlaubt wird, Haustiere zu halten – die Haltung grundsätzlich verboten ist.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Japan keine klassische Wohnungsnot herrscht – in ländlichen Regionen schon gar nicht, wo Leerstandsquoten von über 30 Prozent keine Seltenheit sind. Aber auch in Großstädten findet sich in der Regel immer Wohnraum. Die entscheidende Frage ist vielmehr, wie viel man bereit ist, für Lage, Komfort und Lebensqualität zu zahlen. Für Ausländer kann die Wohnungssuche dennoch herausfordernder sein, da manche Vermieter die Immobilienfirmen – hinter vorgehaltener Hand, versteht sich – bitten, nur JapanerInnen in Betracht zu ziehen.
[1] https://tochidai.info/











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