Japanreisende haben beim Einkaufen im Supermarkt oder im Einzelhandel sicherlich verwirrt an der Kasse gestanden, als ihnen ein höherer Gesamtpreis genannt wurde als im Kopf ausgerechnet wurde.
Das liegt daran, dass in Japan Einzelhändler die Möglichkeit haben, den Preis ohne die Mehrwertsteuer von aktuell 10 % anzugeben. Stattdessen finden sich häufig Hinweise wie “zzgl. Steuer” (+ 税), “ohne Steuer” (税抜き bzw. 税別) oder “Grundpreis” (本体価格). Manchmal finden sich auch zwei unterschiedliche Preise auf demselben Schild: in großen Zahlen der Nettopreis und kleiner (meist in Klammern darunter) der eigentlich zu zahlende Preis inkl. Steuer.
Mit solchen unklaren Angaben soll nun Schluss sein: Ab April 2021 verlangt eine neue Regelung, dass auf Preisschildern der Gesamtpreis inklusive aller Steuern angezeigt werden muss. Das gilt auch für die Gastrononomie, in der – je nach dem, ob man zum Mitnehmen bestellt oder nicht – unterschiedliche Steuersätze gelten.
Die gleiche Regelung verlangt außerdem, dass Preise klar und lesbar gekennzeichnet werden müssen. Eine Ausnahme bilden z.B. sogenannte 100-Yen-Shops, in der die überwiegende Mehrheit der Produkte denselben Preis haben. Auch die Namensgebung bleibt davon unberührt.
Kommentare