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Verstößt Cosplay gegen das Urheberrecht?

Matthias Reich
Matthias Reich

Auf einer Pressekonferenz Ende Januar 2021 dachte Cool-Japan-Marketingchef und Staatsminister Inoue Shinji laut über Cosplay und Urheberrecht nach. Erfahrungsgemäß kann das nichts Gutes bedeuten.

maricar in tokyo
Die Firma StreetKart bot GoKart-Touren im Mariokart-Stil - doch das Verkleiden als die berühmten Super Mario-Charaktere zog einen Rechtsstreit mit Nintendo nach sich.

Cosplay gibt es in vielen Variationen. Fantasie-Verkleidungen sind prinzipiell kein Problem, aber das Verkleiden mit dem Ziel, bekannte Charaktere, darzustellen, war genau genommen schon immer eine Grauzone. Doch obwohl bisher keine nennenswerten rechtlichen Probleme publik wurden, preschte der japanische Minister Inoue Shinji, der unter anderem auch für das Ressort „das Bild Japans im Ausland” zuständig ist, mit der Idee vor, vorbeugend dafür zu sorgen, dass es auch weiterhin keine Probleme gibt – zumal Cosplay von japanischen Animes, Mangas und Videospielen weltweit immer beliebter wird.

Mehr über Cosplay im Allgemeinen finden Sie in diesem Artikel:

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Cosplay – eine rechtliche Grauzone

Das Problem ist in der Tat existent. Schließlich verletzen Cosplayer, so sie denn bekannte Figuren darstellen, bei strenger Auslegung des Urheberschutzgesetzes gleich mehrere Gesetze – durch unerlaubte Vervielfältigung zum Beispiel, oder durch Ideenklau, denn es handelt sich streng genommen schließlich um ein Plagiat. Bisher galt dabei jedoch in der Regel „Wo kein Kläger, da kein Richter”. Vor allem Kunstschaffende und Verlage sahen bisher das Treiben eher mit Wohlwollen, machten die Kostümierten doch quasi kostenlose Werbung für das Produkt. Irgendwo gibt es allerdings eine Schmerzgrenze – und zwar meist dann, wenn Geld im Spiel ist. Im Pokémon-Kostüm durch eine Einkaufsstraße laufen ist eigentlich in Ordnung, Bilder davon in sozialen Medien zu veröffentlichen hingegen nicht.

Rechtsstreit mit Nintendo setzt Präzedenzfall

Die „privaten“ Cosplayer ließ man so weit in Ruhe, aber es gibt auch Firmen und Veranstalter, die mit Kostümen beliebter Charaktere Geld verdienen, und da gibt es bereits einen Präzedenzfall für gerichtliche Folgen: „MariCar“ (später umbenannt in Street Kart) war eine besonders bei ausländischen Touristen populäre Firma in Tōkyō, die GoKart-Touren durch die Stadt anbot – auf Wunsch stellte sie Kostüme verschiedener Super Mario-Charaktere bereit. Einmal durch die Neonwelt Tōkyōs als waschechter Mariokart-Spieler sausen kam sehr gut an, und die Vehikel gehörten bald (zum Ärger vieler anderer Verkehrsteilnehmer) zum Stadtbild.

Nintendo, Lizenzinhaber von Super Mario, klagte allerdings vor Gericht und bekam erst mal Recht, doch beide Seiten legten gegen das Urteil Einspruch ein. In der nächsten Instanz verlor Street Cart auf ganzer Linie, womit das ganze Geschäftsmodell ins Wanken geriet. Das Coronavirus und das damit einhergehende Ausbleiben ausländischer Touristen gab dem Unternehmen dann schließlich den Rest.

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Verschärfung der Gesetze hätte weitreichende Folgen

Inoue möchte ähnliche Fälle in der Cosplay-Welt vermeiden, doch man muss sich ernsthaft fragen, wie er das bewerkstelligen möchte. Jeder, der nur etwas Erfahrung mit dem Verlagswesen oder Marketing von Markennamen hat, weiß, wie kompliziert das werden kann. Jedes noch so kleine Detail muss genau geplant und abgesegnet sein, was für gewöhnlich schon viel Zeit und Ressourcen verbraucht. Kleinste Verstöße können empfindliche Geldstrafen mit sich führen. Kommerzielle Cosplay-Veranstaltungen, erst recht außerhalb Japans, wären da kaum noch denkbar, und wenn doch, wären die Auflagen so streng, dass den Teilnehmern der Spaß abhandenkommen würde.

Die einzige Regelung, die funktionieren könnte, wäre ein Gesetz, das Cosplayern gewisse Sonderrechte einräumt, aber darauf werden sich Künstler oder Verlage nicht einlassen, würden sie doch so rechtlich eingeschränkt werden. Wie eingangs erwähnt sind diese wenig daran interessiert, Cosplay zu unterbinden – aber das Recht, einzuschreiten, wenn jemand über die Stränge schlägt, wird man sich wahren wollen. Mit anderen Worten: Urheberrecht und Cosplay sind ein heißes Eisen, das man lieber nicht anfassen sollte. Inoue wird davon einen Vorgeschmack bekommen haben, denn es hagelte bereits Kritik nach seinem Vorstoß.

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