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NEWS I Japans alternde Gesellschaft: Innerfamiliäre Kriminalität steigt

Sina Arauner
Sina Arauner

Statistik der nationalen Polizeibehörde: Trotz sinkender Kriminalitätsrate nehmen innerfamiliäre Verbrechen zu +++ Daten reflektieren alternde Gesellschaft: Pflege von Verwandten als untragbare Bürde wahrgenommen +++ 55% aller Morde 2016 von Familienangehörigen begangen

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Eine am 10. April 2017 veröffentlichte Statistik der nationalen Polizeibehörde Japans (NPA) verdeutlicht die Einflüsse Japans alternder Gesellschaft auf innerfamiliäre Kriminalität. Dies berichtete unter anderem die Mainichi Shimbun am selben Tag.

Innerfamiliäre Kriminalität nimmt zu

Laut der Statistik wären im Jahr 2016 425 von 770 Morden und versuchten Morden von Familienangehörigen begangen worden. Seit 1979 habe sich die Zahl der Morde und deren Versuche etwa halbiert, wohingegen die Anzahl der Morde innerhalb von Familien von 44% auf 55% angestiegen sei. Fälle der Körperverletzung, fahrlässige Tötung eingeschlossen, hätten sich seit 1979 um das 3,5-fache gesteigert.

Die Statistik lieferte eine genaue Aufschlüsselung der familieninternen Verbrechen im Jahr 2014. Unter den 272 Fällen, die die NPA untersuchte, seien 168 Morde, 74 Mordversuche und 30 Fälle des Totschlags gewesen, so die Japan Times.

Als Motive wurden unter anderem Zukunftsängste durch Überforderung bei der Pflege von Familienangehörigen, Beziehungsprobleme und mentale Probleme der Angreifer genannt. Bei 82% der innerfamiliären Mordversuche 2014 hätten Täter und Opfer zusammen gewohnt. In 67% der Fälle wäre diese Wohnsitutation nach dem Angriff beibehalten worden, berichteten Betroffene vor Gericht.

Finanzielle und mentale Belastung durch Pflegetätigkeiten

Laut Makino Fumiko, Leiterin einer Beratungsstelle für Pflegepersonen, würden die Regulierungen zu Pflegeversicherungen strenger werden. Es sei immer schwieriger, einen Platz in Pflegeheimen zu erhalten. Personen, die sich dazu gezwungen sähen, sich der Pflege von Familienmitgliedern zu widmen, sähen sich mentaler und sozialer Isolation ausgesetzt.

Familien von Mordopfern erhalten bis zu 256.000 Euro (Wechselkurs 1€ zu 117‎¥) Schadensersatz. Diese Regelung trifft bisher jedoch nicht auf Hinterbliebene zu, deren Angehörige durch ein anderes Familienmitglied getötet wurden. So soll verhindert werden, dass der Angreifer einen Vorteil aus der Tat erhält.

Nun zieht die NPA eine Auflockerung der Regelung, wonach diese von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann, in Betracht. Eine Entscheidung wird im Sommer 2017 erwartet.

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