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Neue Gepäckregeln im Shinkansen ab Mai 2020

Diana Casanova
Diana Casanova

Ab Mai 2020 gelten im Tōkaidō-Shinkansen neue Regeln, was Übergepäck angeht. Wer mit großem Gepäck reisen möchte, muss es nun beim Ticketkauf anmelden, sonst wird eine Gebühr fällig. Dies kommt jedoch nicht ganz ohne Probleme.

Sitzreihen im Shinkansen

Was bereits im letzten Sommer angekündigt wurde, wird ab dem 20. Mai 2020 nun zur Regel: JR Tokai, JR West und JR Kyushu führen neue Regelungen zur Mitnahme von Gepäck auf der Shinkansen-Linie Tōkaidō ein. Das betrifft die Züge vom Typ Nozomi, Hikari und Kodama, die Tōkyō und Shin-Ōsaka miteinander verbinden. Die Linien Sanyō (verbinden Shin-Ōsaka und Hakata) und Kyūshū (verbinden Hakata und Kagoshima) folgen demnächst mit denselben Regelungen.

Gäste müssen nun ihr Übergepäck (“oversized luggage”) anmelden, wenn sie ihr Ticket für den Shinkansen kaufen. Als Übergepäck zählt jedes Gepäckstück, welches in allen Dimensionen zwischen 160 und 250 cm groß ist. Ohne vorherige Anmeldung kostet die Mitführung eine Gebühr von 1.000 Yen. Eine solche Gepäckanmeldung funktioniert allerdings nur in Verbindung mit einer Sitzplatzreservierung. Die Mitführung von Übergepäck in den sog. “non-reserved seats” der betroffenen Linien ist damit nicht mehr möglich.

Reaktion auf steigende Touristenzahlen

Die neue Regelung ist vor allem eine Reaktion auf die in den letzten Jahren stark angestiegende Zahl an ausländischen Touristen, die mit großem Gepäck im Shinkansen reisen. Damit soll ein schnelles und problemloses Ein- und Aussteigen für Gäste mit und ohne großes Gepäck gewährleistet werden.

Gästen, die Übergepack mitführen, wird ein designierter Sitzplatz am Ende des Waggons nahe der Türen zugewiesen, wo sie es hinter dem Sitz verstauen können. Wer ohne vorherige Anmeldung Übergepäck mitbringt, zahlt die Gebühr und das Gepäck wird an einem vom Zugbegleiter zugewiesenen Ort verstaut. Von dieser Regelung ausgenommen sind Musikinstrumente, Kinderwagen und Sportausrüstung, auch wenn eine Anmeldung ausdrücklich empfohlen wird. Achtung: Die Anmeldepflicht gilt auch für Gäste, die mit dem JR-Pass reisen!

Neue Regelungen stellen Passagiere vor diverse Probleme

Die neuen Regelungen kommen nicht ohne Komplikationen: Tickets mit Sitzplatzreservierung sind grundsätzlich teurer als jene ohne, JR zwingt die Gäste mit großem Gepäck also zum Kauf dieser.
Des Weiteren sind die Zahl der Waggons für reservierte Sitze, sowie der Sitze für Gäste mit Übergepäck stark begrenzt: Normalerweise ist die letzte Reihe mit 5 bis 6 Sitzen eines Waggons für reservierte Plätze dafür vorgesehen, in den sog. Green Cars (quasi die 1. Klasse des Shinkansen) sind es meist nur 4 Sitze. Im Typ Nozomi sind also 42 Sitze designiert für Übergepäck, im Hikari sogar nur 32.
Was passiert also, wenn der Zug ausgebucht ist und keine Übergepäck-Sitze mehr frei sind? In diesem Falle bittet JR die Gäste einen andere Verbindung zu nutzen, im schlimmsten Falle wird eine Beförderung verweigert.

In den Zügen des Typs Kodama gibt es in der Regel nur Waggons ohne Sitzplatzreservierung, u.a. weil diese eher von Pendlern als von Touristen genutzt werden. Zwar soll je ein Waggon der Kodama-Züge nun für reservierte Plätze umgewandelt werden, doch nicht in sämtlichen Zügen der Linie. Gäste können also gezwungen sein, in den teureren Green Cars zu reisen oder eine andere Verbindung zu nutzen.

In diesem offiziellen Video von Japan Railways sind die wichtigsten Punkte zur neuen Gepäckregelung noch einmal zusammengefasst.

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