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Doppelte Staatsbürgerschaft in Japan

Matthias Reich
Matthias Reich

Es war ein Paukenschlag, der 2016 ein vielen Japanern bis dahin kaum bekanntes Thema an die Oberfläche spülte. Oppositionsspitzenpolitikerin Renhō musste eingestehen, dass sie zwei Staatsbürgerschaften besitzt. Das brachte sie in eine heikle Position, denn die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Japan eigentlich illegal.

Frau mit zwei Pässen
Menschen mit japanischer Staatsbürgerschaft dürfen keine zweite innehaben. Ein Thema, welches seit Jahren immer wieder öffentlich diskutiert wird. © iStock.com / golubovy

Die Problematik der doppelten Staatsbürgerschaft in Japan taucht immer wieder auf – so erst im Jahr 2019, als die Tennisspielerin Ōsaka Naomi bekannt gab, dass sie sich für die japanische Staatsbürgerschaft entschieden hatte. Bis dahin hatte sie sowohl die japanische als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft inne. Bis zum Alter von 22 Jahren geht das für Japan rechtlich in Ordnung – doch spätestens bis dann müssen sich die Betroffenen entscheiden, welche Nationalität sie annehmen wollen. 

Weltweite Unterschiede

Die doppelte Staatsbürgerschaft wird weltweit jeweils unterschiedlich gehandhabt – auch in Deutschland wurde jahrelang heiß darüber diskutiert. In einigen Ländern ist sie völlig legal, wie in den USA zum Beispiel, in anderen Ländern ist sie es nicht. Und in Japan ist sie quasi verpönt – rechtlich ist sie zwar für über 22-jährige verboten, aber im Falle einer Aufdeckung gibt es keinerlei Strafen. Die Sache wird erst für Personen des öffentlichen Lebens, seien es Sportler oder Politiker, relevant.

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Nachteile für im Ausland lebende Japaner

Das Problem der doppelten Staatsbürgerschaft betrifft vor allem im Ausland lebende Japaner. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als eine halbe Million Japaner permanent im Ausland leben und entsprechende Aufenthaltsgenehmigungen, bis hin zur Staatsbürgerschaft des Gastlandes, innehaben. Es ist allerdings nicht bekannt, wie viele von ihnen die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Das verlautet die zumindest die japanische Regierung, aber das ist auch logisch – unter diesen Umständen würde wohl niemand mit einer doppelten Staatsbürgerschaft freiwillig darüber Auskunft geben.

Gegen die Regelung, dass die japanische Staatsbürgerschaft abgelegt werden muss, sobald man eine andere annimmt, klagten eine Handvoll Betroffener vor dem Bezirksgericht von Tōkyō. Sie argumentierten dabei, dass das Verbot verfassungswidrig sei und außerdem ursprünglich dazu gedacht war, die Bürger davor zu schützen, gleich zwei Mal zum Wehrdienst eingezogen zu werden. Doch den Wehrdienst gibt es in Japan schon lange nicht mehr. Das Gericht wies die Klage Ende Januar 2021 ab und begründete dies mit staatlichen Interessen. Schließlich könnte sich jemand der japanischen Gerichtsbarkeit entziehen, indem sie oder er den diplomatischen Schutz der zweiten Heimat in Anspruch nimmt.

Der Grund, warum die Betroffenen zwei Pässe behalten wollen, dürfte jedoch profanerer Natur sein: Der japanische Pass ist im weltweiten Vergleich, ebenso wie der deutsche Reisepass, sehr “stark” – man kann viele Länder ohne Visa bereisen. Während zum Beispiel die meisten Nationen nur mit viel Aufwand und Visagebühren in China einreisen können, brauchen Japaner nur ihren Pass vorzeigen.

Rechtliche Hürden für in Japan lebende Ausländer

Die Problematik ist durchaus auch für in Japan lebende Ausländer interessant, denn egal, wie lange man als Ausländer in Japan lebt: Man hat die gleichen rechtlichen Pflichten wie japanische Staatsbürger, zum Beispiel in Sachen Steuern, aber nicht die gleichen Rechte: So dürfen Ausländer auch mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung nicht wählen – das gilt für landesweite Wahlen wie für Kommunalwahlen.

Das ist für viele Ausländer, erst recht, wenn sie Kindern haben oder seit Jahrzehnten in Japan leben, ein großes Ärgernis – fehlt doch das Recht, aktiv an der Politik mitzuwirken. Sicher, man kann sich (auch als deutscher Staatsbürger) “naturalisieren” lassen und die japanische Staatsbürgerschaft annehmen – dann müsste man aber eben (rein rechtlich gesehen) die eigene Staatsbürgerschaft ablegen – für viele eine hohe psychologische Hürde.

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