Aufenthalt in Japan: Visa für Deutsche

Sina Arauner
Sina Arauner

Als Tourist können Sie sich mit einem gültigen, deutschen Reisepass 90 Tage ohne Visum in Japan aufhalten. Planen Sie einen längeren Aufenthalt, etwa zum Studieren, Arbeiten oder für ein Working Holiday, ist ein entsprechendes Visum notwendig. So klappt die Einreise!

Beispielhaftes japanisches Visum
Welches Visum brauchen Sie für Ihren Japanaufenthalt? © Max Braun, flickr

Für viele (Japanologie-) Studenten ein Traum: Für ein Jahr (oder länger) in Japan studieren. Oder nach dem Abschluss bei einem Working Holiday Japan bereisen. Oder direkt den Sprung wagen und in Japan arbeiten. Es gibt viele Gründe, sich langfristig in Japan aufzuhalten und für die verschiedenen Situationen muss das entsprechende Visum rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden. Welches Visum für Sie das richtige ist und wie Sie es beantragen können, verrät Ihnen dieser Artikel.

Wenn Sie als Tourist 90 (bzw. in Verlängerung 180 Tage) Japan bereisen, benötigen Sie kein Visum. Ein für die Reisedauer gültiger Reisepass genügt. Bei längeren Aufenthalten gibt es fünf Visa-Kategorien. Je nachdem, mit welcher Motivation Sie nach Japan reisen, müssen Sie das richtige Visum beantragen. Es gibt das Arbeitsvisum, das Studentenvisum, das Praktikantenvisum, das Ehepartnervisum und das Working Holiday-Visum.

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Das Certificate of Eligibility: Ihr Ticket nach Japan

Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass Sie in der Regel für Langzeitaufenthalte (abgesehen von Working Holiday) ein sogenanntes Certificate of Eligibility (CoE) beantragen müssen. Dabei handelt es sich um ein Eignungszertifikat, das Ihr Arbeitgeber, Ihre Universität etc. als Bürge in Japan bei der Einwanderungsbehörde beantragt. Nach Genehmigung wird Ihnen dieses postalisch zugeschickt. Das CoE stellt oft die erste Hürde in der Visumsbeantragung dar, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate andauern kann und deshalb rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden muss.

Das Arbeitsvisum

Wenn Sie in Japan einer bezahlten Tätigkeit nachgehen möchten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Diese Kategorie umfasst verschiedene Typen von Visa: das Entertainer-Visum (für Künstler, die in Japan auftreten), das Intra-Company Transferee-Visum (für Arbeitnehmer, die von ihrer Firma nach Japan versetzt werden) und weitere Arbeitsvisa (z.B. als Professor, Forscher, Ingenieur etc.) Glücklicherweise benötigen Sie für all diese verschiedenen Typen die gleichen Antragsunterlagen.

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. CoE (im Original)
  5. CoE (als Kopie)

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Das Studentenvisum

Auch als Student benötigen Sie für ein Auslandsstudium an einer japanischen Universität ein entsprechendes Visum. Wenn Sie sich über ein entsprechendes Austauschprogramm Ihrer Heimatuniversität bewerben, helfen Ihnen Ihre Ansprechpartner erfahrungsgemäß bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen (z.B. CoE). Um ein Studentenvisum zu beantragen benötigen Sie:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. CoE (im Original)
  5. CoE (als Kopie)

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Das Praktikantenvisum

Möchten Sie in Japan ein Praktikum absolvieren, hängt es von der Art und Dauer des Praktikums ab, ob Sie ein entsprechendes Visum benötigen. Absolvieren Sie ein unbezahltes Praktikum, das weniger als drei Monate dauert, können Sie mit einer temporären Aufenthaltsgenehmigung (wie ein Tourist) ohne Visum einreisen.

Absolvieren Sie ein unbezahltes Praktikum, das länger als drei Monate dauert benötigen Sie ein Cultural Activity-Visum. Für ein bezahltes Praktikum benötigen Sie, unabhängig der Dauer, ein Designated Activity-Visum. Für beide Varianten brauchen Sie folgende Unterlagen:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. CoE (im Original)
  5. CoE (als Kopie)

Das Ehepartnervisum

In dieser Kategorie gibt es das Angehörigenvisum (wenn Ihr/e Ehepartner/in in Japan arbeitet) und das Ehegattenvisum (wenn Ihr/e Ehepartener/in die Japaner/in ist). In beiden Fällen brauchen Sie regulär folgende Unterlagen (eine Beantragung ist im Ausnahmefall mit Einzelunterlagen nach Genehmigung möglich):

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. CoE (im Original)
  5. CoE (als Kopie)

Ausnahme Angehörigenvisum:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. Kopie des Reisepasses Ihres Angehörigen und eine Kopie des Visums, ggf. Residence Card (zur Beantragung sollten nach Möglichkeit die Originale vorgelegt werden)
  5. Arbeitsvertrag des Angehörigen aus Japan
  6. Beglaubigte Kopie der Eheurkunde
  7. Bestätigung des Wohnsitzes in Japan (z.B. Mietvertrag)

Ausnahme Ehegattenvisum:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate) aus dem Familienregister aus Japan (Koseki Tohon), in das Ihre Ehe bereits eingetragen wurde
  5. Meldebestätigung aus Japan
  6. Finanzierungsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag) oder Bürgschaft
  7. Kopie des Reisepasses des Ehepartners

Working Holiday-Visum

Während eines Working Holiday können Sie Japan während eines längeren Ferienaufenthalts besser kennen lernen. Sie dürfen im Rahmen dieses Visums vorübergehenden Beschäftigungen nachgehen, um Ihre Reisefinanzierung zu untersützen. Das Visum dient explizit der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Japan und Deutschland und ist nicht für Personen, die langfristig eine Arbeitsstelle in Japan suchen, vorgesehen. Welche Voraussetzungen Sie für ein Working Holiday-Visum erfüllen müssen, lesen Sie hier:

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Wenn Sie für ein Working Holiday-Visum in Frage kommen, benötigen Sie folgende Unterlagen bei der Antragsstellung:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Passfoto im Original (Frontalaufnahme) in tadellosem Zustand, das nicht älter als sechs Monate ist
  4. Flugticket(s)
  5. Finanzierungsnachweis in Form eines Kontoauszuges o.ä. (mind. 2000 Euro), bzw. wenn das Rückflugticket noch nicht vorliegt, mind. 3000 Euro.
  6. Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan (Pledge). Es muss erkennbar sein, dass die Versicherung in Japan bzw. weltweit gültig ist. Lesen Sie hier genauere Details zum Beitritt in die Nationale Krankenkasse Japans.
  7. Ausgefüllter, vorläufiger Reiseplan (auf Englisch oder Japanisch)
  8. Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch)
  9. Einseitiges Motivationsschreiben (auf Englisch oder Japanisch)

So beantragen Sie ein Visum für Japan

Mit den jeweils notwendigen Unterlagen können Sie sich an die Japanische Botschaft (in Berlin) oder die jeweiligen Konsulate (in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München) wenden, ein Termin ist hierfür nicht notwendig. Für deutsche Stastsbürger ist die Ausstellung der Visa gebührenfrei. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu fünf Arbeitstage, kann aber gegebenenfalls auch mehrere Wochen andauern. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch (030-21094 0) oder per E-Mail ([email protected]) an die japanische Botschaft.

 

Quelle: http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/visum.html

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