NEWS I Rotes Kreuz: Lehren aus dem Tōhoku-Beben zum Schutz freiwilliger Helfer

Sina Arauner
Sina Arauner

Nach Tōhoku-Erdbeben 2011: Internationales Rotes Kreuz setzt sich für Rechte freiwilliger Helfer in Katastrophengebieten ein +++ Entwurf einer Charta soll bei Generalversammlung im November vorgelegt werden +++ Rotes Kreuz strebt internationale Anerkennung und Gültigkeit der Charta an

katastrophenhilfe
Ehrenamtliche Helfer sind ein integraler Teil der Katastrophenbewältigung in Japan. (c) tropentag /flickr CC BY-ND 2.0

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung strebt die Verabschiedung einer international gültigen Charta für Ehrenamtliche an. Dies berichteten japanische Medien am 09. März 2017.

Mit dem global wachsenden Bedarf an ehrenamtlichen Helfern in Katastrophengebieten setzt sich die Bewegung für den Schutz dieser Helfer ein. Der Entwurf einer Charta soll im November der Generalversammlung in der Türkei vorgelegt werden.

Das Tōhoku-Erdbeben: Lehren aus der Vergangenheit

Nach dem Erdbeben von Kōbe 1995 kam es in Japan zu einem Wendepunkt in der Katastrophenhilfe durch Ehrenamtliche: Bis fünf Jahre nach dem Beben waren etwa 2,17 Millionen Freiwillige aktiv.

Laut Berichten von Wohlfahrtsverbänden lag die Zahl der freiwilligen Helfer in den fünf Jahren nach dem Tōhoku-Erdbeben 2011 bei etwa 1,5 Millionen. Die Beteiligung von Ehrenamtlichen fiel von 960.000 2011 auf 260.000 2012 drastisch ab und sank stetig weiter.

Ein Grund hierfür sei unter anderem die Lage Tōhokus im Norden Honshūs gewesen. Die Distanz zu japanischen Großstädten sowie erschwerte Anreisemöglichkeiten aufgrund der Zerstörung der Infrastruktur hätten eine große Rolle gespielt.

Auch die Art der Unterstützung hätte sich von kurzfristigen Aufräumarbeiten zu langfristigem Engagement im Wiederaufbau gewandelt, berichtete die Japan Times im Februar 2017.

Aus diesen Erfahrungen zu lernen und diese in die Charta für Ehrenamtliche einzugliedern, sei ein Ziel der Bewegung. Im Falle des Inkrafttretens der Charta wäre diese der erste international gültige Leitfaden für Freiwilligenarbeit.

Notwendiger Schutz der Rechte von freiwilligen Katastrophenhelfern

Im Rahmen des Internationalen Jahres der Frewilligenarbeit 2001 hatte der Internationale Verband für Freiwilligenarbeit (IAVE) die „Allgemeine Erklärung zum freiwilligen Engagement“ herausgegeben.

Die Charta der Bewegung solle noch konkreter auf die Rechte und Aufgaben der Freiwilligen eingehen. „Menschliches Leid zu lindern“, „Leben und Gesundheit zu schützen“, „nie zu diskriminieren“ und eine „Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zu fördern“, seien laut Medienberichten in dem Entwurf der Charta als Aufgaben der Freiwilligen genannt.

Ebenfalls unterstreicht die Charta, dass Ehrenamtliche keine unbezahlten Arbeitskräfte seien, sondern eine Verkörperung des Freiwilligendiensts darstellten. Gesundheits- und Lebensversicherung, und in manchen Fällen die Möglichkeit des Lebensunterhalts, müssten durch die jeweiligen Hilfsorganisationen gewährleistet sein – so könne die wichtige Rolle der Freiwilligen in der humanitären Hilfe geschützt werden.

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