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Japan erhebt ab sofort Ausreisesteuer von 1.000 Yen

Kerstin Coopmann
Kerstin Coopmann

Das im letzten April durch das japanische Parlament verabschiedete Gesetz zur Ausreisesteuer tritt heute in Kraft. Passagiere, die Japan verlassen, müssen ab sofort eine Steuer in Höhe von 1.000 Yen zahlen.

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Zukünftig müssen Reisende, die Japan mit dem Flugzeug oder Schiff verlassen, eine Steuer in Höhe von 1.000 Yen (entspricht derzeit 8,08 Euro) an die japanische Regierung abführen. Zu zahlen ist diese beim Buchen einer Reise und wird von den jeweiligen Anbietern auf die anfallenden Reisekosten addiert. Die Steuer wird unabhängig von der Nationalität der Reisenden erhoben. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren sowie Transitreisende, die das Land innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.

Ausreisesteuer soll in Investitionen für den Tourismus fließen

Die japanische Regierung rechnet mit Einnahmen von 6 Milliarden Yen im Fiskaljahr 2018 bis Mai dieses Jahres. Im Fiskaljahr 2019 wird ein Betrag von 50 Milliarden Yen erwartet.

Die Einnahmen sollen im Hinblick auf die 2020 in Tōkyō stattfindenden Olympischen Spiele, zu denen rund 40.000 ausländische Besucher erwartet werden, zur Förderung des Tourismus eingesetzt werden. Konkret geplant sind etwa Schalter mit Gesichtserkennung an Flughäfen, mehrsprachige Informationstafeln sowie mehr bargeldlose Bezahloptionen für den öffentlichen Verkehr.

Wer seine Reise bereits gebucht hat, muss die neu eingeführten Steuern nicht zahlen. Eine englischrachige Broschüre zur neuen Ausreisesteuer finden Sie auf der Website der Japanischen Fremdenverkehrszentrale JNTO.

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