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NEWS I Überarbeitung in Japan: Gesetzesreform kürzt Überstunden drastisch

Sina Arauner
Sina Arauner

Überstunden-Obergrenze: Einigung von Wirtschaftsverband Keidanren und Gewerkschaftsbund Rengō mit Regierung +++ Abe: Historische Reform seit Gesetz über Arbeitsnormen 1947 +++ Kritiker: Grenze von 100 Überstunden noch zu hoch

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Am 13. März 2017 einigten sich die jeweiligen Vorsitzenden des Wirtschaftsverbands Keidanren und des Gewerkschaftsbunds Rengō auf neue Regulierungen von bezahlten Überstunden. Noch im März solle ein Handlungsplan von Regierung, Wirtschaft und Arbeiternehmern dem Rat für die Umsetzung von Arbeitsstil-Reformen vorgelegt werden.

Der Presse gegenüber bezeichneten Premierminister Abe und Kozu Rikio, Vorsitzender der Gewerkschaftsvereinigung Rengō, die Einigung als historisch. Das bisher geltende Arbeitsgesetz wurde 1947 eingeführt. Trotzdem sei es nur ein erster Schritt zur langfristigen Kürzung der Arbeitszeiten in Japan.

Sakakibara Sadayuki, Vorsitzender des Wirtschaftsverbands Keidanren, teilte der Presse die Notwendigkeit kürzerer Arbeitszeiten sowie die Entschlossenheit des Verbands, dies zu unterstützen, mit.

Besonders seit dem Überstunden-bedingten Selbstmord einer Angestellten der Werbeagentur Dentsū im Dezember 2015 wird die Debatte über körperliche und mentale Schäden bis hin zum Tod durch Überarbeitung angekurbelt.

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Abe (mitte rechts), Sakakibara (vorne links) und Kozu (hinten links) beim Gespräch zur Kürzung der Arbeitszeit im Kantei. (c) Cabinet Public Relations Office

Was ändert sich mit der Reform?

Laut aktuellem Arbeitsgesetz darf die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Einer Stellungnahme des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales nach sollen grundsätzlich nicht mehr als 45 Überstunden im Monat und 360 Überstunden im Jahr geleistet werden.

Existieren jedoch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen, gibt es de facto keine Obergrenze der zu leistenden Überstunden.

Die Reform sieht vor, die grundsätzliche Regelung des Ministeriums beizubehalten. Durch zusätzliche Verordnungen soll jedoch eine maximale Obergrenze von 720 Überstunden im Jahr geschaffen werden.

Zu Hauptgeschäftszeiten können in einem Zeitraum von zwei bis sechs Monaten 80 Überstunden pro Monat geleistet werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine einmalige Erhöhung von 80 auf 100 Stunden im Monat möglich. Die Überschreitung der monatlichen 45 Überstunden ist maximal sechs Mal im Jahr zulässig.

Unklar ist bisher die Regulierung von Lastwagenfahrern und Bauarbeitern, die nicht unter bisherige Regelungen fallen. Auch zu Sanktionen und zur Handhabung unbezahlter Überstunden gibt es bisher keine konkreten Details.

Kritikpunkte der Reform

Sowohl Abe als auch Rengō-Vorstand Kozu forderten eine Senkung der Obergrenze auf weniger als 100 Stunden. Um auch mit Sakakibara eine Einigung zu erzielen, wurde das 100-Stunden-Limit vorläufig akzeptiert. Kozu machte jedoch klar, dass die neue Regelung nicht dazu einlade, die Obergrenze der 100 Stunden auszureizen. Das mit 45 Überstunden im Monat abgesteckte Ziel sei grundsätzlich einzuhalten.

Sasaki Ryō, der als Anwalt Klienten vertritt, die sich von ihrer Firma ausgebeutet fühlen, bezeichnete die Reform als unzureichend. Die Initiativen der Regierung zur Kürzung der Arbeitszeit würde in direktem Kontrast zur Einwilligung der 100-Stunden-Grenze stehen. Sasaki wünsche sich weitere Bemühungen, die Obergrenze zu senken, teilte er der Japan Times mit.

Von Seiten der Unternehmen besteht die Kritik, dass eine einheitliche Obergrenze der Flexibilität der Unternehmen schade und einen negativen Einfluss auf die Produktivität der Unternehmen haben könne.

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